Dushan-Wegner

14.04.2020

Notizen zu Beate Bahner, am Morgen des 14. April 2020

von Dushan Wegner, Lesezeit 6 Minuten, Foto von Sayan Nath
Wenn jemand in die Psychiatrie eingeliefert wird, der gegen die Regierung demonstrieren wollte, dann zucken wir zusammen, und wer nicht zusammenzuckt, der hat in Geschichte nicht aufgepasst – oder er hat SEHR falsche Schlüsse aus der Geschichte gezogen.
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Am 13. April 2020 wurde berichtet und in den sozialen Medien erregt diskutiert, dass die Rechtsanwältin Beate Bahner in die Psychiatrie gebracht worden war. rnz.de, 13.4.2020, 20:15 schreibt, sie hätte laut Polizeisprecher »einen sehr verwirrten Eindruck gemacht«.

Schon zuvor war die Rechtsanwältin in den Nachrichten gewesen (vor allem in freien Medien), unter anderem weil sie zur Anmeldung von Demonstrationen gegen die Einschränkung der Grundrechte im Rahmen der Anti-Corona-Maßnahmen aufgerufen hatte (vergleiche achgut.com, 9.4.2020).

Was folgt daraus?

Es ist auch in Deutschland leider nicht ausgeschlossen, dass ein Bürger zu Unrecht in einer Psychiatrie einsaß – wir denken konkret an den Fall Gustl Mollath, der für sieben Jahre Unrecht erst im November 2019 auch nur annähernd angemessen »entschädigt« wurde (welt.de, 12.11.2019).

Es ist leider auch so, dass nicht jede behördliche Maßnahme für den demokratisch gesinnten Bürger in Deutschland leicht nachvollziehbar ist. Man denke etwa an die jährlichen sehr orwellsch anmutenden »Aktionstage gegen Hasspostings« des Justizministeriums, die wie gezielte Einschüchterung des Bürgers wirken könnten, damit der sich in der Ausübung des für die Demokratie so wichtigen Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nicht allzu frei fühlt (Art. 1 GG, Abs. 1) . Besonders der »Peinlichminister« Maas, einst Justizminister, heute etwas anderes, wurde mit Sprüchen zu diesen Aktionstagen bekannt, die er wohl für »markig« hielt, siehe etwa mein Essay vom 25.10.2018.

Wir haben auch von Hamburg gehört, wo zwei Hausdurchsuchungen, von außen betrachtet, nicht auf den ersten Blick von gezielter Einschüchterung zu unterscheiden waren – beantragt von einem Staatsanwalt, der sich einst besonders entschieden für das Zensurgesetz »NetzDG« des erwähnten Peinlichministers eingesetzt hatte (vergleiche heise.de, 26.4.2018).

Spätestens seit 2015 ahnen wir, dass Frau Merkel einen Begriff von »Recht« pflegt, der sich nicht zwingend mit unserem decken muss.

Wir wissen, ganz aktuell, dass in Sachsen eine Ministerin (früher SED, heute SPD) drohte, sogenannte »Quarantäne-Verweigerer« in Psychiatrien einzusperren (siehe Essay vom 11.4.2020). Erst nach Kritik wurden die Pläne zurückgezogen (lvz.de, 11.4.2020). Es ist nicht bekannt, ob das ehemalige SED-Mitglied als Reaktion auf die Kritik leise murmelte: »So frechen Widerspruch hätte es unter Honecker nicht gegeben!«

Wenn wir »Psychiatrie« hören, und wenn wir hören, dass jemand dort eingeliefert wird, der gegen die Maßnahmen der Regierung demonstrieren wollte, dann zucken wir zusammen, und wer da nicht zusammenzuckt, der hat in Geschichte nicht aufgepasst – oder er hat aufgepasst und sehr falsche Schlüsse aus der Geschichte gezogen. 

Der vierte Absatz

Schon vor Tagen war berichtet worden, dass der Staatsschutz gegen Frau Bahner ermittelte (vergleiche etwa achgut.com, 9.4.2020).

In den sozialen Medien hatte mancher empörte Kommentator etwas ungenau formuliert, gegen Frau Bahner werde ermittelt, weil sie vor dem Verfassungsgericht klagen wollte. Laut den Pressemeldungen der Behörden selbst aber wurde ermittelt, weil sie zu Verbotenem aufgerufen haben soll, und zwar konkret zu »Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen« und »am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration« (presseportal.de, 8.4.2020). Ob das wiederum so stimmt, das wäre natürlich auch zu prüfen – eine Ermittlung ist noch kein Urteil, und ist der Aufruf zur Anmeldung einer Demonstration dasselbe wie der Aufruf zu einer Demonstration? 

Etwas anderes sticht mir ins Auge: Frau Bahner hatte sich wohl (siehe etwa achgut.com, 9.4.2020) auf Art. 20 des Grundgesetzes berufen, und auch auf dessen vierten Absatz, also den mit dem »Recht zum Widerstand«. Unter Juristen sind die Deutungen dessen, was alles als »Widerstand« zu werten ist, durchaus verschieden. Die möglichen Deutungen reichen bis zu Handlungen, wo man als Bürger dann doch erwarten würde, dass der Staatsschutz mal hinschaut.

Wenn jemand sich öffentlich und scheinbar mit Ernst auf den Artikel 20 des Grundgesetzes, Absatz 4 beruft, und darin sogar eine gewisse Wirkung entfaltet, dann fände ich als Bürger es geradezu merkwürdig, wenn von »denen da oben« nicht zumindest mal kurz hingeschaut würde. – Wie wollten wir, dass die Behörden reagieren, wenn unser politischer Gegner sich auf Art. 20 GG Abs. 4 berufen würde? Eben.

Jetzt lesen wir, dass Frau Bahner in der Psychiatrie ist. Zuvor soll sie selbst ihren persönlichen »Shutdown« angekündigt haben, wie Linke fast schon genüsslich festhielten (taz.de, 13.4.2020).

Auch ich habe die Texte der Frau Bahner auf ihrer Homepage gelesen (die Texte schienen zu wechseln, und zwischenzeitlich war die Site offline, da passierte wohl etwas »hinter den Kulissen«; siehe auch achgut.com, 14.10.2020: »Der Kriminalhaupt-Kommissar schaltet erstmal ab«).

Frau Bahner hatte ja ihren Antrag ans Verfassungsgericht gestellt. Er wurde abgelehnt. Hadmut Danisch zerpflückt die Argumentation der Anwältin derb, aber plausibel: danisch.de, 11.4.2020.

Für meinen Geschmack waren einige der Texte etwas arg dramatisch. Eine »Auferstehungsverordnung« war dort veröffentlicht, der Lockdown für beendet erklärt worden. Auf Maximilian Tichy wirkten ihre Einträge »zuletzt verzweifelt und unsachlich« (tichyseinblick.de, 14.4.2020).

Ich habe auch die im Internet kursierende Audioaufnahme jener angeblichen Telefonnachricht(?) gehört; ob diese Nachricht wirklich von Frau Bahner stammt oder nicht. Von »ganz dunklen Mächten« ist die Rede, von »Tyrannei in Windeseile«, und vom »Corona, dem Killervirus, an dem in Deutschland noch kein einziger Mensch gestorben ist«. Es bleiben Fragen offen.

Sehr weit weg

Das Prinzip »Im Zweifel für den Angeklagten« sollte nicht nur vor Gericht gelten, sondern auch in unsere Bewertung von Umständen und Ereignissen mit unklarer Faktenlage, wie groß und mächtig der »Angeklagte« auch sein mag.

Hat der Staat an Frau Bahner hier Unrecht getan? Es ist weit weg davon, »erwiesen« zu sein, soweit irgend etwas in den Blogs und Medienkommentaren überhaupt »erwiesen« sein kann.

Aus der Tatsache, dass in einzelnen Fällen in Deutschland tatsächlich Unrecht geschah, und daraus, dass das Vorgehen von Merkel und ihren Helfern nicht immer offensichtlich von uns Laien als kohärent mit geltendem Recht erkennbar ist, und daraus, dass Frau Bahner sich mutig gegen aktuelle Maßnahmen aussprach, folgt nicht, dass ihr Unrecht geschieht. Und wiederum: Daraus aber, dass nicht folgt, dass ihr Unrecht geschieht, folgt auch nicht, dass ihr nicht Unrecht geschieht!

Dies ist eine Zeit unklarer Faktenlage, für Regierung und Bürger ähnlich. Ich bin sehr weit weg davon entfernt, alle Handlungen »derer da oben« gutzuheißen und »Hurra« zu brüllen wie Gleichschrittjournalisten. Doch ich will mein Motto »Prüfe alles, glaube wenig, denke selbst!« auch und zuerst auf meine eigenen Meinungen und Deutungen anwenden.

Wir alle, die Regierung(en) und wir Bürger, handeln heute in einer Situation schmerzhaft unvollständiger Informationen, drohender Gefahr und immer mehr auch hochkochender Gefühle. Es gibt eine Kunstform, die arbeitet mit exakt diesen Zutaten: Der Horrorfilm! Die heutige Zeit, inklusive angedrohter Psychiatrie-Einweisungen, könnte sich streckenweise wie ein Horrorfilm anfühlen.

Panik und andere Gefühle

Wenn Sie lesen möchten, dass Regierung und Behörden im Prinzip immer alles super machen, empfehle ich Ihnen weiterhin den verfluchten Staatsfunk und auch sonst festen Schlaf. Wenn Sie lesen möchten, dass die Regierung alles schlecht macht, empfehle ich gar niemanden – es ist unsere eigene bittere Erfahrung, die uns zu solchem allgemeinen Zynismus verführen könnte – das allein macht sie aber noch nicht richtig.

Ich versuche, heute und schon immer, jenen Rat zu geben, der sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten im Nachhinein als der nützlichste erweisen wird. In den Zeiten der China-Virus-Pandemie enthält mein Rat dieser Tage immer wieder die eine Botschaft: Unser Wissen ist lückenhafter als ohnehin, lassen Sie uns also sehr zurückhaltend sein mit dem Ziehen von Schlüssen! (Und in unseren Handlungen lassen Sie uns noch vorsichtiger sein, als wir es bereits an »guten« Tagen sind.) 

Steinig und Schwer

Wenn alle gefährlich ruhig sind, werde du laut. Jedoch: Wenn alle gefährlich laut brüllen, wie heute, dann sprich du extra bedächtig.

Ich wünsche Frau Bahner alles Gute. Ich habe nicht den allergeringsten Zweifel daran, dass ihre Absichten gut sind, und dass ihr das Wohl ihrer Mitbürger am Herzen liegt – etwas, das ich nicht bei jedem »derer da oben« erkennen kann.

Der Demokratie wie auch der Gesellschaft wünsche ich, dass sie die Merkel-Herrschaft, den Staatsfunk und auch diese Pandemie erst einmal überwinden, und sich dann von allen drei erholen – wie Xavier Naidoo singt: »Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer«.

Jedem einzelnen von uns wünsche ich Kraft, Ruhe und einen klaren Geist.

Weiterschreiben, Wegner!

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